Am Montag: Erneut Demonstrationen am Hauptbahnhof
Vier plus eins. Das ist die neue Düsseldorfer Demonstrationsrechnung. Für den nächsten Montag haben sich erneut Rechtsradikale unter dem Namen Dügida in Düsseldorf angesagt. Anmelderin ist wieder Melanie Dittmer, Beisitzerin von Pro NRW. Diese Gruppierung wird seit 2011 vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft. Die Zahl der Gegendemonstrationen hat sich von bisher drei auf vier erhöht, so die Polizei. Zur gleich Zeit hat "Pegida" in Duisburg eine Demo angemeldet.
Wie am vergangenen Montag werden in Düsseldorf mehr als 1000 Polizeibeamte im Einsatz sein. Der Düsseldorfer Polizeipräsident Norbert Wesseler hat nach eigenen Angaben allerdings die Marschroute der Rechtsradikalen um mehr als die Hälfte verkürzt. Vom neuen Sammelpunkt auf der Bismarckstraße aus sollen sie nur wenige hundert Meter bis zum Stresemannplatz laufen und wieder zurück dürfen. Am Montag ging der rechte Zug bis zur Oststraße. Auch eine sogenannte Zwischenkundgebung der Rechten – am vergangenen Montag vor Mc Donalds an der Graf-Adolfsstraße – hat Wesseler untersagt.
Die Grundrechte aller Bürger schützen
„Die Versammlungsfreiheit nach Artikel acht des Grundgesetzes ist ein hohes Gut. Wir als Polizei müssen sie schützen. Das heißt: Wir müssen dafür sorgen, dass jemand eine angemeldete Demonstration wie geplant durchführen kann“, sagte Wesseler. Allerdings müsse er auch die Grundrechte all jener berücksichtigen, die weder mit den rechten noch mit den linken Demonstranten etwas zu tun haben wollten. Dazu gehöre das Recht auf Bewegungsfreiheit in der Stadt. Deshalb habe er mit den Erkenntnissen vom vergangenen Montag die Strecke verkürzt und die Zwischenkundgebung untersagt.
Anmelderin Melanie Dittmer will wieder den langen Weg durch Düsseldorf ziehen.
Ob die Rechten dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegen werden, ist ungewiss. Die sogenannten Kooperationsgespräche mit Melanie Dittmer, das wurde im Polizeipräsidium zwischen den Zeilen deutlich, haben offenbar nicht in allen Punkten zu einer einvernehmlichen Klärung der Modalitäten geführt. Die für nächsten Montag geltende Verfügung sei Melanie Dittmer erfolgreich zugestellt worden.
Zurückgewiesen wurde von der Polizei der Vorwurf des Bündnisses „Düsseldorf stellt sich quer“, der rechte Aufmarsch werde erst durch die Polizei ermöglicht. Man schütze weder links noch rechts, sondern die grundgesetzlich verbriefte Versammlungsfreiheit.
Verwaltungsrichter Heusch: Oberbürgermeister Geisel "gefährdet den Rechtsfrieden"
Derweil hat der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Andreas Heusch, den Düsseldorfer Oberbürgermeister ungewöhnlich scharf kritisiert. Heusch sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Geisel habe durch sein Verhalten „den Rechtsfrieden gefährdet“. Heusch meint, der Umgang Geisels mit der Verwaltungsgerichts-Entscheidung gehe „ans Eingemachte unseres Rechtsstaats“. Am Montag habe nur deshalb von einem Zwangsgeld über 10.000 Euro abgesehen, weil die Sache schon in Münster lag.
Vergangenen Freitag hatte das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung auf Antrag der Rechtsradikalen Thomas Geisel zur Neutralität verpflichtet. Nach dieser Meinung hätte Geisel nicht auf der städtischen Webseite zur Verdunklung aufrufen dürfen. Und auch nicht ankündigen dürfen, dass im Rathaus alle Lichter ausgehen, wenn die sich selbst Dügida nennenden Rechtsradikalen kommen. Dagegen hatte Geisel erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geklagt. Dieses hatte die Entscheidung der vorherigen Instanz kassiert.