Gebühren: Das Leben und Sterben wird teurer
Das Leben in Düsseldorf wird teurer. Das Sterben auch. Eine Übersicht über die Gebührenerhöhungen für 2015; sie gehen auf Ratsbeschlüsse zurück.
Straßenreinigung/Restmüll
Am Schmutz wird künftig mehr verdient: Die Gebühren für die Straßenreinigung steigen um rund 1,5 Prozent, die Restmüllgebühren um rund 3 Prozent. Deutlich preiswerter wird hingegen die Biotonne: minus 7 Prozent im Schnitt bei den Gebühren. Dahinter allerdings steht kein guter Wille, sondern Verzweiflung. Die Nachfrage nach der Biotonne ist deutlich gesunken: von über 23.000 Biotonnen im Jahr 2003 auf derzeit noch gut 16.000 Biotonnen. Bürger entsorgen ihren Grünschnitt und Bioabfall über die Restmülltonne lieber in der Müllverbrennungsanlage, anstatt für den städtischen Komposthaufen extra zu bezahlen.
Dabei können Düsseldorf städtischen Kompost „in haushaltsüblichen Mengen“ kostenlos bekommen – auf der Kompostierungsanlage in Düsseldorf-Hamm oder auf dem Recyclinghof Garath, ab Januar 2015 auch auf den Recyclinghöfen Lohausen und Flingern.
Friedhofsgebühren
Ein Grabstätte wird für das Jahr 2015 im Durchschnitt um 3,74 Prozent teurer. Dahinter stehen laut einer Begründung der Stadt neben allgemeinen Kostensteigerungen „zurückgehende Fallzahlen“. Wird in Düsseldorf weniger häufig gestorben als früher? Nein, das letzte Hemd hat kleinere Taschen: Der Trend zur Urnenbeisetzung und zu preiswerteren Grabarten halte an. Unverändert bleiben die Gebühren für die Grabnutzungsrechte und die Bestattung von Kindern unter fünf Jahren.
Zudem hat der Rat beschlossen, ab dem 1. Januar 2015 das Wahlgrab mit einer Laufzeit von 20 Jahren neu einzuführen. Bislang musste ein solches Grab für mindestens 30 Jahre erworben werden. Hinterbliebene und Geistliche bekommen ab 2015 mehr Zeit für den Abschied: Eine Friedhofskapelle kann nicht nur wie bisher für 20 Minuten, sondern ab sofort für bis zu 30 Minuten genutzt werden. Für die verlängerte Nutzung werde eine separate Gebühr berechnet.
Die Gebühren des Krematoriums steigen um 19,38 Prozent auf dann 295,42 Euro (inklusive Mehrwertsteuer). Bisher vorhandene Überschüsse aus Vorjahren seien verbraucht, heißt es zur Begründung. Daneben seien die Fallzahlen weiter gesunken. Um den Anforderungen an den Einäscherungsprozess gerecht zu werden, wird ab dem 1. Januar 2015 für Verstorbene unter fünf Jahren eine auf 147,71 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) reduzierte Einäscherungsgebühr eingeführt.
Kanalbenutzungsgebühren
Konstant bleiben – im nunmehr achten Jahr – die Kanalbenutzungsgebührensätze.